
Staatliche Förderung
Jetzt Ihr Dach oder ihre Fassade mit Fördermitteln sanieren. Schützen Sie Ihr Eigenheim und sparen Sie Geld mit neuer Wärmedämmung.
Gefördert werden:
- Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
- Erneuerung von Dachflächen und Fassadenfenstern
- Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden
Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.
Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit.
Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, werden 60.000 € mit 20 % gefördert.