Staatliche Förderung 

Jetzt Ihr Dach oder ihre Fassade mit Fördermitteln sanieren. Schützen Sie Ihr Eigenheim und sparen Sie Geld mit neuer Wärmedämmung.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen)
  • Erneuerung von Dachflächen und Fassadenfenstern
  • Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 300 Euro brutto. Der Grundfördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit.

Liegt ein Sanierungsfahrplan vor, werden 60.000 € mit 20 % gefördert.