BAFA-Zuschuss


BAFA-Zuschuss 430: finanzielle Förderung für Ihre Dachsanierung

Wer darf einen Antrag stellen?


Antragsberechtigt sind:
  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

Welche Arbeiten am Dach werden durch einen Zuschuss von der BAFA gefördert?

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenweände oder des Daches, beitragen, also:

Dämmung der Gebäudehülle (von Außenwänden, Dachflächen, Geschossdecken und Bodenflächen), sowie Erneuerung/Aufbereitung von Vorhangfassaden 

Austausch von Fenstern, Außentüren und -toren 

Sommerlicher Wärmeschutz durch Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung

Welche Voraussetzungen gelten für das BAFA-Programm 430?

Um eine BAFA-Förderung für Ihre Sanierung in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einige Voraussetzungen beachten – zum Beispiel, dass die Einzelmaßnahmen bestimmten technischen Mindestanforderungen genügen. Außerdem ist ein Experte für Energieeffizienz Pflicht. Er setzt das Konzept Ihrer Dachsanierung auf und übernimmt die Baubegleitung. Sie müssen den Antrag für das BAFA-Programm 430 vor dem geplanten Baubeginn einreichen.

Die Förderung muss vor dem Beginn der Arbeiten genehmigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihr Dach komplett erneuern oder nur Sanierungen oder Renovierungen vornehmen. Bedenken Sie also die Wartezeiten, wenn Sie nach der besten Jahreszeit für die Dachsanierung suchen. Natürlich stellt sich die Frage, wann ein Dach erneuert werden muss. Häufig lassen sich die Anzeichen allerdings früh genug feststellen. Die Frage „Wie lange hält ein Dach?“ lässt sich nicht immer einfach beantworten. Durch regelmäßige Dachinspektionen können Sie den Zustand des Daches überwachen.

BAFA-Programm 151/152: günstige Kredite für Ihre Dachsanierung

Mit den BAFA-Programmen 151/152 erhalten Sie günstige Kredite für Ihre Dachsanierung. Wenn Sie mit der Modernisierung BAFA-Effizienzhaus-Standards erreichen, stellt Ihnen die BAFA bis zu 120.000 EUR als Darlehen zur Verfügung. Für Einzelmaßnahmen und Maßnahmenpakete können Sie einen BAFA-Baukredit in Höhe von bis zu 50.000 EUR in Anspruch nehmen.

Für welche Arbeiten am Dach kann ich einen BAFA-Kredit beantragen?

  • Verbesserung der Wärmedämmung 
  • Neue Dachfenster 

Der effektive Jahreszins beträgt jeweils 0,75 Prozent. Besonders günstig wird es für Sie durch den Tilgungszuschuss von bis zu 48.000 EUR. Die tatsächliche Höhe hängt von der Energiebilanz Ihrer Immobilie nach der Sanierung ab.

BAFA-Kredit beantragen: Welche Voraussetzungen gelten für das Programm 151/152?

Auch hier erhalten Sie die staatliche Förderung für die Dachsanierung nur, wenn für die Sanierungsarbeiten technische Mindestanforderungen erfüllt werden. Außerdem benötigen Sie auch für den BAFA-Baukredit einen Experten für Energieeffizienz. Sie müssen den Antrag vor Baubeginn einreichen. Allerdings übernimmt diese Aufgabe ein Finanzierungspartner, zum Beispiel eine Genossenschaftsbank oder eine Bausparkasse.

Beachten Sie, dass dieser die sogenannte „Bestätigung zum Antrag“ benötigt, die sie zuvor vom Experten für Energieeffizienz, zum Beispiel einem Energieberater vom BAFA, erhalten.

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